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Klimafreundliches Heizen mit Erneuerbaren Energien

Die Bundesregierung will den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen einleiten und damit den Klimaschutz und die Energieunabhängigkeit in Deutschland voranbringen.

Ab dem 01. Januar 2024 soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) so überarbeitet werden, dass neu eingebaute Heizungen verpflichtend mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie zum Heizen nutzen.

Die Regelung zum Umstieg auf Erneuerbare Energien soll für alle neuen Heizungen gelten, die in Neubauten und Bestandsbauten, in Wohngebäuden und auch in Nichtwohngebäuden eingebaut werden. Bestehende Gas- und Ölheizungen, die ordnungsgemäß betrieben werden, können weitergenutzt werden. Wenn eine Heizung kaputt ist, kann sie repariert und dann ebenfalls weitergenutzt werden.

Das EU-Parlament hat für strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden gestimmt. Demnach müssten in den kommenden Jahren viele Immobilien saniert werden.

In Europa entfallen ungefähr 40% des Energiebedarfs auf Gebäude. So werden für das Heizen und Warmwasser von Gebäuden ungefähr ein Drittel der Treibausgase verursacht.

Wenn Häuser besser gedämmt sind oder moderne Heizungen verwendet werden, kann das den Energiebedarf senken.

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